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Ein Katzenleben ist ein Leben in grosser Gefahr
Streunerkatzen – Unmengen von Katzen auf der Straße sind in großer Not
Viele Menschen kennen die Bilder von Streunerkatzen in Not und Leid aus dem Ausland. In Spanien, Italien und Griechenland prägen heimatlose hungernde Katzen das Bild vieler Ortschaften. Aber auch in Deutschland, Österreich und in den osteuropäischen Staaten leben abertausende Streunerkatzen allein auf der Straße und kämpfen täglich in Not und Leid ums Überleben.
Die deutsche Tiernothilfe TASSO e.V. schätzt, dass allein in Deutschland rund drei Millionen Streunerkatzen leben. Andere Tierschutzorganisationen vermuten ebenso diese Angabe, genaue Zahlen gibt es nicht.
Streunerkatzen leben in Not und Leid und sind scheu. Sie vegetieren meist verborgen und abseits dahin. Ein Streunerleben ist nicht das romantische Bild vom Leben in Wiesen und Feldern in den Köpfen mancher Menschen. Das Elend ist auf den ersten Blick nicht sichtbar. In Hinterhöfen, landwirtschaftlichen Betrieben oder stillgelegten Industriegebäuden wird täglich einen bitterer harter Überlebenskampf geführt. 2 Millionen Tiere leben auf verwilderten Grundstücken ein elendes Leben – in Abgeschiedenheit und ohne Kontakt zu Menschen.
Millionen von Tieren leben in modernsten Ländern der Welt ein elendes Leben. Sie sind allein. Sie sind hilflos. Sie sind zum Tode nach kürzester Zeit verurteilt.
Streunerkatzen sind die Nachkommen von nicht kastrierten Hauskatzen oder ausgesetzten Tieren. Niemand interessiert ihr Schicksal, dabei sind sie ohne menschliche Hilfe nicht überlebensfähig. Die heutigen Katzen sind vom Menschen domestizierte Haustiere. Die Katze ist nicht mehr in der Lage sich und ihre Nachkommen vollständig alleine zu versorgen. Ihr Jagdtrieb ist zwar noch vorhanden, aber die Instinkte für eine erfolgreiche Jagd haben sich im Laufe der Jahrhunderte zurückgebildet. Eine ausgewachsene Hauskatze bräuchte 15 Mäuse am Tag um satt zu werden – eine Leistung, die keine Hauskatze schafft. Ohne die Hilfe vom Menschen kann sie sich nicht ausreichend ernähren und schon gar nicht dazu ihren Nachwuchs.
Katzenpyramide
Die Anzahl der Nachkommen von 2 Katzen
Eine weibliche Katze ist ab einem Alter von 7 Monaten paarungsfähig. Diese Katze kann bis zu 3 mal pro Jahr Junge bekommen, wobei ein Wurf 4 bis 6 Jungtiere umfasst. Jedes weibliche Jungtier aus dem Wurf setzt diese Zahlen fort.
Dass heißt, wenn ein umkastriertes Katzenpaar „nur“ 2 Mal pro Jahr Nachwuchs bekommt und pro Wurf „nur“ 3 Kätzchen überleben, haben diese 2 Katzen nach 10 Jahren für unglaubliche über 80 Millionen Katzennachkommen gesorgt.
420715
nach 7 Jahren
12
nach 1 Jahr
66
nach 2 Jahren
382
nach 3 Jahren
2201
nach 4 Jahren
12680
nach 5 Jahren
73041
nach 6 Jahren
Katzen vermehren sich explosionsartig. Ein umkastriertes Katzenpaar kann innerhalb von 10 Jahren mehrere Millionen von Nachkommen erzeugen. Das Problem ist, Katzen werden sehr früh geschlechtsreif und bereits nach 2 Jahren können bereits 60 Nachkommen die Folge sein. Die sogenannte „Katzenpyramide“ wächst daraufhin ins Unermessliche an.
Das Streunerleben ist geprägt von Mangelernährung und von elendigen Infektionskrankheiten Verletzungen, Befall von Flöhen, Würmern und anderen Parasiten.
Die explosionsartige Vermehrung der Streunerkatzen bewirkt eine immer höhere Überpopulation in den Revierräumen und damit noch mehr Not und Leid. Die Futternot ist entsetzlich und durch die hohe Populationsdichte steigt das Ansteckungsrisiko schlimmster Infektionskrankheiten. Das Streunerleben ist geprägt von Mangelernährung und von elendigen Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, FIP und Leukose, Verletzungen, Befall von Flöhen, Würmern und anderen Parasiten.
Die kranken und halb verhungerten Katzen verenden meist elendig und qualvoll. Die Überlebenschance von Streunerkitten ist gering. Die meisten Babys werden geboren um nach kurzer Zeit qualvoll sterben zu müssen.
Die Überlebenschance von Streunerkitten ist gering. Die meisten Babys werden geboren um nach kurzer Zeit qualvoll sterben zu müssen.
Die einzige nachhaltig wirkende Lösung ist eine flächendeckende Kastration aller Streunerkatzen. Allein die Kastration von einer Katze kann entsetzliches Tierleid verhindern.
Für eine langfristige Veränderung ist Aufklärung extrem wichtig. Helfen Sie, andere Menschen auf die Problematik aufmerksam zu machen und die Kastration von Katzen zu unterstützen. Alle Tierschutzorganisationen arbeiten nach diesen Maßnahmen und versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Gebiete abzudecken und die verheerenden Folgen von Nichtkastrationen einzudämmen.
Die einzige nachhaltig wirkende Lösung ist eine flächendeckende Kastration aller Streunerkatzen. Allein die Kastration von einer Katze kann entsetzliches Tierleid verhindern.
Die Gesetzeslage in Deutschland fordert der Deutsche Tierschutzbund seit Jahren gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten. Die Stadt Paderborn hat 2008 die erste ordnungsrechtliche Kastrationspflicht durchgesetzt. Mittlerweile sind diesem Beispiel mehr als 340 Kommunen gefolgt.
Seit 2013 gibt es eine weitere rechtliche Grundlage. Das Tierschutzgesetz (§13b TierSchG) ermächtigt die Bundesländer, zum Schutz freilebender Katzen selbst aktiv zu werden. Einige Länder haben bereits reagiert und die Ermächtigung – und damit auch die Verantwortung für die Tiere – auf die Kommunen übertragen. In Folge sind Mitgliedsvereine des Deutschen Tierschutzbundes aktiv geworden und gehen auf die Bürgermeister zu, um entsprechende Änderungen der kommunalen Verordnungen durchführen zu lassen. Die Forderung dabei ist eine Kostenübernahme der Kastrationen und Versorgung der frei lebenden Katzenpopulationen in der Kommune. Leider verläuft dieses Umdenken sehr zögerlich und viele Bundesländer sind meist zu gar keiner Einsicht bereit.
In Deutschland wird seit Jahren eine flächendeckende Kastrationspflicht gefordert. Momentan haben das nur gewisse Kommunen bisher durchgesetzt.
Die Gesetzeslage in Österreich gibt es seit 2005 eine gesetzlich festgeschriebene Kastrationspflicht von Katzen, die in der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung verankert ist. Gemäß Abs.10 sind alle Katzen, die einen regelmäßigem Zugang ins Freie haben, zu kastrieren, sofern die Tiere nicht zur Zucht verwendet werden. Die Kastrationspflicht trifft seit einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen 2016 auch Landwirte. Die Verantwortlichkeit gegenüber frei lebende Katzen ohne Besitzer ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Das Land Niederösterreich fördert in Kooperation mit Gemeinden und Tierärzten die Kastration von Streunerkatzen. Seitens der NÖ Gemeinden und NÖ Tierärzte erfolgt die Beteiligung an diesem Projekt im freiwilligen Rahmen, sodass vor Inanspruchnahme der Förderung der Kastrationskosten jedenfalls vorab mit der jeweiligen Gemeinde Kontakt aufzunehmen, der durchführende Tierarzt anzugeben und die Zusage der Gemeinde einzuholen ist. Das Burgenland vertritt seit dem Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit der Burgenländischen Tierärztekammer und interessierten Gemeinden eine Kastrationsaktion für herrenlose Katzen (Streunerkatzen). Die Finanzierung erfolgt über eine Drittellösung: ein Drittel der Kosten übernimmt das Land Burgenland, ein Drittel trägt die Tierärzteschaft über einen reduzierten Kastrationstarif und ein Drittel der Kosten trägt die teilnehmende Gemeinde.
In der Realität kämpfen viele Menschen meist ehrenamtlich für die Katzen, da es von offizieller Stelle keinen aktiven Tierschutz gibt. Aufgrund schwammiger und lückenhafter Formulierungen ist die Kastrationspflicht völlig wirkungslos und einen Vollzug in der Praxis ist selten möglich und wird auch von Seiten der Behörden nicht verfolgt.
In Österreich gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Kastrationspflicht. In der Realität aber kämpfen viele Menschen meist ehrenamtlich für die Katzen, da es von offizieller Stelle keinen aktiven Tierschutz gibt.
Die Gesetzeslage in der Schweiz schreibt der Artikel 25 Abs.4 der Tierschutzverordnung vor, dass Tierhalter Massnahmen treffen müssen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere unkontrolliert vermehren. Leider ist durch die etwas unklare Formulierung der eigentlich gesetzlich vorgeschriebenen Kastrationspflicht bisher nicht abgesichert, dass jeder Katzenbesitzer von Freigängerkatzen, seiner Pflicht nachkommt. Eine konsequente Kastrierung ist fern jeder Realität.
Alle weiteren EU-Länder haben eine ewaige Kastrationspflicht überhaupt nicht in eventuellen Tierschutzgesetzen verankert. Kein EU-Land schenkt diesem großem Problem irgendeine Beachtung.
In der Schweiz weist die eigentliche Kastrationspflicht durch eine unklare Formulierung Schwächen auf. Eine konsequente Kastrierung ist fern jeder Realität.
Fotos Copyright Kitten Safe House, Vergessene Katzen in Not, Tierschutz Aktiv Kärnten, Pfotenschutz Bulgarien, Nicole Bastler